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Aufgaben des Ortsbeirates

Die Hauptaufgaben und das gemeinsame Selbstverständnis der Mitglieder des Ortsbeirates Beltershausen-Frauenberg sind:

  1. Die Beziehungen zwischen der Gemeindeverwaltung und den Bürgern und Bürgerinnen zu fördern
  2. Kontakte zu den im Ortsteil ansässigen Vereinen zu pflegen.
  3. Die Belange der ortsansässigen Bürger*innen zu vertreten.

Darüber hinaus unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeindeverwaltung bei der Durchführung von gemeinnützigen Vorhaben und Aktionen:
z.B. Aktionstag „Der Grund bleibt sauber“, Lichterglanz bzw. Schmücken des Weihnachtsbaumes.

Wir wollen Ihnen verlässliche Ansprechpartner sein, Beltershäuser und Frauenberger Interessen vertreten und uns für ein lebens- und liebenswertes Beltershausen-Frauenberg einsetzen.

Gemäß § 82 Absatz 3 und 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sind die Aufgaben des Ortbeirates:

  • zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans
  • Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.
  • Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.
  • Die Gemeindevertretung kann dem Ortsbeirat (…) bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten widerruflich zur endgültigen Entscheidung übertragen, wenn dadurch die Einheit der Verwaltung der Gemeinde nicht gefährdet wird.