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Regionalplan Mittelhessen 2022; Vorranggebiet Industrie bei Moischt

Quelle: RP Giessen

1. Der Regionalplan – Was ist das?
Wo können künftig Baugebiete für Industrie und Gewerbe ermöglicht werden? Wo darf eine größere Anzahl Wohnhäuser entstehen? Wo hat der Hochwasserschutz Vorrang? Welche Flächen stehen für den Abbau von Rohstoffen zur Verfügung? Der Regionalplan Mittelhessen gibt Antworten auf genau diese und viele andere Fragen. Alle zehn Jahre wird dieser neu aufgestellt, um die Ziele und Grundsätze festzulegen – wiederum für die nächsten ungefähr zehn Jahre.
Die Obere Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium (RP) Gießen ist in diesem Prozess als Geschäftsstelle der Regionalversammlung federführend. Viele Beratungen haben auf unterschiedlichen Ebenen bereits stattgefunden. Jetzt wurde der Entwurf des Planes offengelegt.

Ihr findet den Plan hier:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1000180

2. Ist Beltershausen-Frauenberg betroffen?
Ja. Die Stadt Marburg plant in direkter Nachbarschaft zum Gemeindegebiet Ebsdorfergrund ein riesiges, 33 Hektar großes Gewerbegebiet.
Konsequenzen:
– Ein Gewerbegebiet direkt vor der Haustür
– Versiegelung hochwertiger Böden
– Zunehmende Verkehrsbelastung auf der B3
– Zerstörung der ländlichen Idylle rund um die Ortslage

Quelle: Regionalplan Mittelhessen

3. Was bedeutet die Veröffentlichung des Regionalplanes?
Der Regionalplan ist kein Bebauungsplan, d.h. er ist eine planungsrechtliche Vorstufe und hat bislang keine abschließende Wirkung.

Vom 10. Januar bis zum 11. März 2022 kann – neben Kommunen und Behörden – auch die Öffentlichkeit die Unterlagen einsehen und Anregungen für die Entwicklung der Region Mittelhessen geben. Die Öffentlichkeit – das sind in diesem Fall Unternehmen, Naturschutzvereinigungen und andere Verbände oder auch einzelne Bürgerinnen und Bürger. Sie alle finden den fast 200-seitigen Entwurf des Regionalplans und die weiteren umfangreichen Unterlagen über einen Link auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-giessen.hessen.de) unter der Rubrik „Planung“ und dann weiter zu „Regionalplanung“ und ebenso unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Wer möchte, kann die Unterlagen vom 10. Januar bis 11. März auch in den Kreishäusern der Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und dem Vogelsbergkreis sowie in der Geschäftsstelle der Regionalversammlung Mittelhessen (Colemanstraße 5, 35394 Gießen; Zimmer 123; montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr, freitags von 8.30 bis 12 Uhr) einsehen.

4. Wie positioniert sich der Ortsbeirat Beltershausen-Frauenberg?
Die Mitglieder des Ortsbeirates vertreten unisono die Haltung, dass das beabsichtigte Gewerbe/Industrie-Gebiet zwischen Moischt und Beltershausen-Frauenberg nicht realisiert werden darf!

Der Ortsbeirat Beltershausen-Frauenberg wird mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, eine Umsetzung der Planung zu verhindern.

5. Wie positioniert sich die Gemeinde Ebsdorfergrund?
Bürgermeister Andreas Schulz bzw. die Gemeinde Ebsdorfergrund lehnen die Realisierung des Vorhabens ab:

Für Bürgermeister Andreas Schulz ein Unding.  Es belastet vor allem verkehrlich fast nur den Ebsdorfergrund, weil die meisten Nutzer die B3 Abfahrt in Ebsdorfergrund/Fronhausen nehmen werden und damit vor allem die Orte Hachborn und Ebsdorf zusätzlich belasten. Abwassertechnisch wird es mit dem Ebsdorfergrund keine Kooperation geben, sowohl was die Entwässerung des Oberflächenwassers als auch einen möglichen Anschluss an den Sammler zur Kläranlage Hachborn anbetrifft. Vor allem aber sieht Bürgermeister Andreas Schulz die Pläne der Stadt Marburg als Bruch der Vereinbarungen an, das gemeinsame interkommunale Gewerbegebiet InterKom 1-4 in Ebsdorfergrund-Heskem umzusetzen. Hochgelobt und mit 1,575 Millionen Euro vom Land gefördert soll nun keine 2 Kilometer davon entfernt ein übergroßes Konkurrenzgebiet entstehen. Hier kündigt Bürgermeister Andreas Schulz den engen Schulterschluss mit Bürgermeister Peter Gefeller von der Stadt Staufenberg an. „Wir haben nicht zu dritt (Marburg, Staufenberg und Ebdsdorfergrund) Verträge in unseren Parlamenten zur Verwirklichung des interkommunalen Gedankens beschlossen und geschlossen, damit Marburg diese nun einseitig aushöhlt“, so Andreas Schulz deutlich.“

Quelle:
https://www.ebsdorfergrund.de/buergermeister-andreas-schulz-kuendigt-widerstand-gegen-riesiges-gewerbegebiet-in-marburg-moischt-an-der-gemarkungsgrenze-zu-ebsdorfergrund-beltershausen-an/?fbclid=IwAR0f0fcpzxk3jUcek7EZ-k1ByrzhVXfdYiGOfEJ8Cl1ZaQbvUoPHxzYm3Hw

6. Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Ortsbeirat und wie wird er Widerstand leisten?
Im Rahmen der kommenden Ortsbeiratssitzung werden die Mitglieder ihr weiteres Vorgehen bekannt geben.
Aktuell laufende Maßnahmen sind:
– Einholen aller wichtigen Informationen zur gründlichen Befassung mit der Situation
– Erarbeitung einer Strategie zum Umgang mit der Situation
– Information aller Bürgerinnen und Bürger
– Schaffung von Transparenz
– Ausrichtung einer öffentlichen Informationsveranstaltung (in Kooperation mit der Gemeinde Ebsdorfergrund)
– Zusammenarbeit mit relevanten Vertretungsorganen bzw. der Gemeinde Ebsdorfergrund
– Verfassung einer Stellungnahme

7. Was kann ich gegen die Planung machen?
Der Ortsbeirat wird zukünftig regelmäßig über den Verlauf der Planung informieren und hierzu alle Möglichkeiten zur Unterstützung des Widerstands bekannt geben.

Aktuell kann jedermann:
Stellungnahmen abgeben!

Stellungnahmen können vom 10. Januar bis zum 25. März 2022  abgegeben werden. Dies geht online:

https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1000180 

Interessierte können sich hier anmelden, ihre Stellungnahme verfassen und digital an die Behörde senden. Sie erhalten unmittelbar nach Eingang eine Bestätigung per E-Mail. Die Nutzung des Portals hat aber noch mehr Vorteile. Zum Beispiel werden die Hinweise und Einwände passgenau dem jeweiligen Kapitel zugeordnet. Außerdem kann der Entwurf der Stellungnahme gespeichert und gegebenenfalls noch einmal geändert werden. Noch dazu können Anlagen in den gängigen Formaten (unter anderem PDF und Word) beigefügt werden. Die Unterlagen sind übrigens bereits jetzt im Beteiligungsportal einsehbar.

Selbstverständlich ist es auch möglich, Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift abzugeben (Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 31 – Regionalplanung, Bauleitplanung, Colemanstraße 5, 35394 Gießen; regionalplan@rpgi.hessen.de). In diesem Fall sollte das auf der oben genannten Internetseite des Regierungspräsidiums bereitgestellte Formblatt verwendet werden.

Alle eingehenden Stellungnahmen werden bearbeitet und im Kontext der Gesamtplanung von der Regionalversammlung beraten. Das 31-köpfige Gremium entscheidet schließlich über den neuen Regionalplan. Wann das sein wird, ist noch unklar – ebenso, ob eine weitere Offenlage erforderlich ist.

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